AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen migrosch für Geschäftskunden im Bereich von Dienst- und Werkleistungen.
(Stand: 01.01.2011)
1. Geltungsbereich.
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung sämtlicher Dienst- und Werkleistungen von migrosch gegenüber dem Kunden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden in diesem Bereich.
1.2 migrosch erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden nicht an. Diese werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn migrosch ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Angebot und Vertragsschluß.
2.1 Der Vertrag zwischen migrosch und dem Kunden kommt erst mit dem Beginn der Leistungserbringung oder mit dem Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung durch migrosch zustande. Aufträge des Kunden gelten erst dann als angenommen, wenn migrosch mit der Leistungserbringung beginnt oder die Aufträge von migrosch schriftlich bestätigt worden sind.
2.2 Werden vom Kunden bestimmte Anforderungen an die von migrosch zu erbringenden Leistungen gestellt, so hat er diese bei Auftragserteilung schriftlich niederzulegen.
2.3 Für die Rechtschreibung ist der “Duden”, letzte Ausgabe, maßgeblich.
3. Preise.
3.1 Die Preise von migrosch gelten – sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist – ab Werk, ausschließlich Verpackung. Diese wird zu den Selbstkosten berechnet und gesondert in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.
3.2 Die für einen konkreten Auftrag vereinbarten Preise sind für Nachbestellungen zu diesem Auftrag nicht verbindlich. Besteht zwischen migrosch und dem Kunden eine Rahmenvereinbarung, so bewegen sich die Preise für Nachbestellungen in dessen Grenzen.
4. Lieferungen und Lieferfristen.
4.1 Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, sobald die Ware den Firmensitz von migrosch verlassen hat und zwar auch dann, wenn migrosch abweichend von Ziff. 3.1 die Versendungskosten übernommen hat. Bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen der Auslieferung bzw. des Versands geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Das Vorstehende gilt auch für Teillieferungen. Dem Kunden steht es frei, die Ware auf seine Kosten während des Transportes zu versichern.
4.2 Die von migrosch angegebenen Lieferfristen sind freibleibend und angenähert, es sei denn, es wurden ausdrücklich einzelvertraglich Fixtermine vereinbart.
4.3 Ist die Leistung von migrosch von einer richtigen bzw. rechtzeitigen Belieferung abhängig, so verlängern sich vereinbarte Lieferfristen entsprechend, sofern migrosch selbst nicht ordnungsgemäß und/oder rechtzeitig beliefert wurde und ein entsprechendes Deckungsgeschäft migrosch nicht oder nicht in wirtschaftlich zumutbarer Weise möglich war. Die Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, von dem an der Kunde von migrosch Layouts etc. zur Prüfung erhalten hat, bis zum Tage des Zugangs seiner Stellungnahme bei migrosch. Verlangt der Kunde nach der Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Dauer der Leistungserbringung durch migrosch beeinflussen, so verlängert sich die Lieferfrist um den entsprechenden Zeitraum. Die Lieferfrist verlängert sich darüber hinaus angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, wie z. B. Mobilmachung, Krieg, Auswirkungen von Arbeitskampfmaßnahmen usw., die außerhalb des Einflussbereichs von migrosch liegen und von migrosch nicht zu vertreten sind. migrosch wird das Vorliegen solcher Hindernisse dem Kunden unverzüglich mitteilen.
5. Zahlung.
5.1 Zahlungen sind – sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde – sofort nach Rechnungszugang ohne Abzug zu leisten.
5.2 Bei Zahlungszielüberschreitungen ist migrosch berechtigt, vom Kunden Zinsen in Höhe von 5 % über dem Zinssatz für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Falls migrosch in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist migrosch berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, migrosch nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.3 migrosch akzeptiert generell keine Wechsel. migrosch ist nicht verpflichtet, Zahlungen mit Schecks zu akzeptieren. In jedem Fall werden Schecks nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Zwischenzinsspesen zu Lasten des Kunden angenommen.
5.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit von migrosch nicht anerkannten Gegenansprüchen aufzurechnen oder diesbezüglich ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, die Forderungen sind zwischen den Vertragsparteien unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
5.5 Im Falle einer Ratenzahlung ist migrosch berechtigt, die Leistungen bei Zahlungsverzug auszusetzen. Bei wiederholtem Zahlungsverzug wird die gesamte Rechnungssumme mit sofortiger Wirkung fällig. migrosch behält sich vor, die Forderungen an ein Inkassobüro abzutreten.
6. Eigentumsvorbehalt.
6.1 migrosch behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen sind.
6.2 Verkauft der Kunde die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs weiter, so tritt er bereits zu diesem Zeitpunkt migrosch alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte zustehen. Zur Einziehung dieser abgetretenen Forderung ist der Kunde bis auf Widerruf durch migrosch berechtigt und verpflichtet. Die Befugnis von migrosch, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen migrosch gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, verpflichtet sich migrosch, Forderungen nicht selbst einzuziehen. Der Kunde hat migrosch alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen.
6.3 Der Kunde darf keine Verfügungen über die Vorbehaltsware treffen, die die Rechte von migrosch beeinträchtigen, wie etwa Verpfändung, Sicherungsübereignung oder -abtretung. Bei Pfändungen sowie bei Beschlagnahme durch Dritte hat der Kunde migrosch unverzüglich davon zu benachrichtigen.
6.4 Übersteigen die migrosch übertragenen Sicherheiten bezogen auf den realisierbaren Wert der Sicherungsgegenstände den Wert der zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so ist migrosch auf Verlangen des Kunden nach ihrer Wahl verpflichtet, die Sicherheiten insoweit freizugeben.
6.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der von migrosch gelieferten Waren durch den Kunden wird stets vom Kunden für migrosch vorgenommen. Werden die Waren mit anderen migrosch nicht gehörenden verarbeitet, so erwirbt migrosch das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten und verarbeiteten Waren zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
7. Gewährleistung für Werkleistungen.
7.1 migrosch gewährleistet für die Dauer von 12 Monaten ab Abnahme oder Ingebrauchnahme, dass die vertragsgegenständlichen Werkleistungen nicht mit Mängeln behaftet sind. Für Rechtsmängel des Werkes haftet migrosch nur insoweit, als sie die vertragsgemäße Verwendung des Werkes stören oder vereiteln wird. Ziffer 10 dieser AGB bleibt unberührt.
7.2 Das von migrosch erbrachte Werk ist vom Kunden unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Kunde von migrosch einen Test-Zugang erhält. Zeigt sich ein offensichtlicher Mangel, ist dieser migrosch innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Ablieferung anzuzeigen, ansonsten entfallen die entsprechenden Gewährleistungsansprüche. Wird ein versteckter Mangel nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Entdeckung migrosch durch den Kunden angezeigt, entfallen ebenfalls die entsprechenden Gewährleistungsansprüche.
7.3 Für den Fall, dass innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel an den erbrachten Werkleistungen vorliegen, wird migrosch eine Nacherfüllung vornehmen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von migrosch durch Mängelbeseitigung oder Neuherstellung. Sie kann durch migrosch verweigert werden, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Eine Selbstvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen. Ist eine Nacherfüllung unmöglich, mindestens zweimal fehlgeschlagen oder von migrosch trotz angemessener Fristsetzung ohne Grund verweigert oder ungebührlich verzögert worden, so kann der Kunde durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung entsprechend dem Mangel herabsetzen. Beruht der Mangel der Werkleistung auf einem Umstand, den migrosch entsprechend der Regelungen in 8. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu vertreten hat, so kann der Kunde statt Erklärung des Rücktritts oder der Herabsetzung der Vergütung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
7.4 Die Gewährleistung umfasst nicht Mängel an den erbrachten Werkleistungen, die aus der Verarbeitung von mangelhaftem Material, z. B. fehlerhafte digitale Dokumente, resultieren, welches der Kunde an migrosch zur Ver- und Bearbeitung geliefert hat. Mehraufwendungen für migrosch, die durch die Lieferung von mangelhaftem Material durch den Kunden entstehen, werden gesondert berechnet.
7.5 Die Behebung von nicht unter die Gewährleistung fallenden Mängeln sowie nach Auftragserteilung vom Kunden gewünschte Änderungen, die bei migrosch zu zusätzlichem Aufwand führen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt ebenso für zusätzlichen Aufwand, der bei migrosch aufgrund unklarer Vorgaben des Kunden, z. B. falsch ausgefüllter Auftragsformulare, oder durch unsachgemäße Behandlung der Werkleistung entsteht.
8. Haftung.
8.1 migrosch haftet generell nur für eigenes vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten oder das seiner Erfüllungsgehilfen. Für Körperschäden haftet migrosch im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
8.2 Nur bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (“Kardinalspflichten”) durch migrosch, haftet migrosch begrenzt auf den voraussehbaren vertragstypischen Schaden auch für normale Fahrlässigkeit. Ersatz für weitergehende Schäden ist ausgeschlossen.
8.3 Unbeschadet einer etwaigen garantierten Beschaffenheit des Werkes haftet migrosch für Folgeschäden insoweit, als sie ihre Ursache in der Abweichung des von migrosch erbrachten Werkes von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit haben, und diese vertraglich vereinbarte Beschaffenheit den Kunden gerade vor bestimmten Folgeschäden absichern sollte.
8.4 Schadensersatzansprüche für Datenverlust sind auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung, insbesondere bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien, nicht eingetreten eingetreten wäre.
8.5 migrosch weist auf die Gefahren durch Viren und Eingriffe Dritter im Zusammenhang mit der Internetbenutzung hin. migrosch haftet nicht für Schäden, die allein darauf beruhen, dass der Kunde es unterlässt, nach dem Stand der Technik geeignete Vorsorgemaßnahmen, insbesondere die Unterhaltung einer Firewall oder eines Virensuchprogramms, zu treffen.
8.6 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9. Pflichten des Kunden.
9.1 Der Kunde hat Datenträger, die er migrosch zur Auftragserfüllung stellt, mit seinem Namen und seiner Anschrift zu versehen. Von allen an migrosch übergebenen Daten hat der Kunde vor der Übergabe an migrosch Sicherheitskopien anzufertigen.
9.2 Jegliches Material, das der Kunde an migrosch zur Be- und Verarbeitung liefert, ist migrosch frei Haus zu liefern.
9.3 Der Kunde hat eine gesonderte Vereinbarung mit migrosch über Datensicherung oder Datenherausgabe zu treffen, ansonsten ist migrosch berechtigt, ohne weitere Ankündigung gegenüber dem Kunden, Daten, die in Verbindung mit einem Auftrag stehen und für eine Ausgabe, d. h. für eine Umwandlung in visualisierter Form, gedacht sind, 2 Wochen nach Ablieferung zu löschen. Daten, die im Rahmen eines Auftrages bearbeitet wurden, dürfen 1 Monat nach Auslieferung gelöscht werden.
10. Urheberrecht.
10.1 Der Kunde hat dafür einzustehen, dass die Durchführung des Auftrags nicht die Rechte Dritter, insbesondere Vervielfältigungsrechte, verletzt. Der Kunde stellt migrosch von allen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei, die diese gegen migrosch wegen der Ausführung eines Auftrags des Kunden geltend machen.
10.2 Alle Urheber- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte an von migrosch im Rahmen des Auftrages erstellten Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen, Daten etc. verbleiben, sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde und dies rechtlich zulässig ist, bei migrosch. Werden urheberrechtliche Verwertungsrechte entsprechend einzelvertraglicher Vereinbarung übertragen, so erfolgt dies für Rechte, die migrosch selbst von Dritten ableitet nur in dem Umfang, der durch diesen Dritten migrosch eingeräumt wurde.
11. Sonstige Bestimmungen.
11.1 Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer dieser vorstehenden Bedingungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die ungültige bzw. unwirksame Bedingung ist vielmehr dann in einer Weise zu ergänzen bzw. durch eine entsprechende Regelung zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt.
11.2 Mündliche Auftragsänderungen und sonstige Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
11.3 Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist der Hauptsitz von migrosch.
11.4 Die vertraglichen Beziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.5 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Nürnberg, Bayern.

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